gemeinschaftlich – ökologisch – selbstverwaltet
Initiiert wurde das Mietwohnprojekt von der Bau+ Wohngenossenschaft WohnSinn e.G. und der bauverein AG im März 2005. WohnArt 3 ist ein eingetragener Verein und Kooperationspartner der bauverein AG. WohnArt 3 hat mit geplant, und organisiert seit Einzug die Selbstverwaltung der Bewohner.
WohnArt 3 e.V. – Unser Verein
WohnArt 3 hat sich aus einer Interessengruppe für gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt am 24. 05. 2006 als Verein gegründet. Er verfolgt die Zielsetzung nach dem Vorbild der WohnSinn eG auch für Mieter die Wohnform des gemeinschaftlichen Wohnens in der Liegenschaft der bauverein AG zu ermöglichen.
Der Verein bildet rechtlich den Vertragspartner der bauverein AG durch einen Kooperationsvertrag, ist Mieter der Gemeinschaftsflächen und Träger der Selbstverwaltung der Bewohner.
Warum WohnArt 3 ?
WohnArt 3 möchte Menschen ein Zuhause bieten,
- die gerne in einem aktiven nachbarschaftlichen Umfeld leben und sich einbringen möchten,
- die bereit sind, Aufgaben in der Gemeinschaft zu übernehmen,
- die gerne alle Altersklassen von Jung bis Alt um sich haben und gemeinsam etwas unternehmen möchten,
- die sich für ein Passivhaus und ökologische Lebensweise interessieren.
Auch wenn gerade keine passende Wohnung frei wird, freuen wir uns jederzeit über Interessenten. Beispielsweise durch Besuch einer Mitgliederversammlung und in einem persönlichen Gespräch.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2,50 € pro Monat (jährliche Lastschrift).
Mietermodell WohnArt 3
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Organe des Vereins
Der Vorstand
Der Vorstand als geschäftsführendes Organ ist alleine berechtigt, Rechtsgeschäfte für den Verein zu tätigen. Der Vorstand hat einen Schrift- und Kassenführer und verantwortet die Finanzen des Vereins. Er organisiert die Mitgliederversammlung.
Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss kümmert sich um die Belange des Hauses. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind dies die Abwicklung der Neuvermietungen, die Organisation der Reinigung der Gemeinschaftsflächen und Pflege der Aussenanlagen sowie die Wahrung der Hausordnung und Verkehrsicherungspflicht.
Die Ombudsleute
Die Ombudsleute werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt und sind nicht Mitglieder des Vorstands oder Verwaltungsausschuss. In seiner Funktion ermöglicht die Ombudsfrau / der Ombudsmann Streitfälle unter den Mitgliedern beizulegen.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan. Die regelmäßigen Mitgliederversammlungen finden am ersten Mittwoch jeden Monats im großen Gemeinschaftsraum „Unne“ statt. Die Ladung erfolgt durch den Vorstand per Mail. In den hessischen Ferienzeiten wird pausiert.